Stiftung
BIC: NOLADE 21 SWB
Die gemeinnützige Stiftung
Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster
Die gemeinnützige Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« dient der Neuaufrichtung des christlichen Geistes und der christlichen Kultur
Deutschlands aus dem Erbe der alten, ungeteilten Kirche, wie es in der orthodoxen Christenheit seit jeher bewahrt ist (zitiert nach dem Stiftungsstatut).
Kennzeichen ist der Vorrang mystischer Erfahrungstheologie, die notwendig an den Menschen gebunden ist und aus dem unversieglichen Quellgrund der
Ewigkeit sich speist.
Viele Menschen wissen nicht, daß Deutschland bis 815 n. Chr. völlig, und bis ins 13. Jahrhundert noch weitgehend orthodox war, was in der
Volksfrömmigkeit mancher Regionen der deutschsprachigen Länder und darüber hinaus bis heute nachwirkt. Die frühe christliche Kultur in unseren Breiten
war keineswegs nur lateinisch, sondern besonders im Anfang auch deutschsprachig und wesentlich von Byzanz her geprägt. Das orthodoxes Christentum,
wie es die Väter von Buchhagen leben und lehren, ist nichts fremdes, sondern vielmehr die Wiedergewinnung unserer ureigensten geistigen Wurzeln.
Die Stiftung ermöglicht Leben und Wirken der deutschen orthodoxen Mönchsgemeinschaft, welche als Trägerin dieser Geisteskultur jenseits des Zeitgeistes
in unserem Lande die Achse der Ewigkeit aufrichtet und von dort her immer wieder neu heilige Kultur schöpft. Das deutsche orthodoxe
Dreifaltigkeitskloster ist zwar nicht »von der Welt«, aber es hat gleichwohl »in dieser Welt« zu bestehen als Bild des urewigen Reiches und Paradigma wahren
Lebens in Christo.
Die Arbeit der Stiftung ist getragen vom Vertrauen auf den ewigen dreieinen Gott und der Gewißheit, daß ein authentisch gelebtes und inkulturiertes
Urchristentum der deutschen Seele zutiefst entgegenkommt und in hohem Maße zur Heilung und Heiligung auch unseres Volkes und Landes führen wird.
Die Stiftung ist operativ tätig. Sie trägt und finanziert Aufbau, Erhaltung, Leben und Wirken des deutschen orthodoxen Heiligtums in Buchhagen im
Weserbergland. Das umfaßt mehrere Bereiche:
✴ Aufbau, Erhaltung und Pflege des Heiligtums
✴ Ausbildung und Lebenshaltung der Gottgeweihten (Mönche)
✴ Deutscher orthodoxer Gottesdienst und Kirchengesang (Deutscher Choral), Lebenspraxis, Heilige Überlieferung
✴ Inkulturation, christliche Orthodoxie und deutscher Geist
✴ Jugendarbeit, Gästebetreuung, Seelsorge, Bewußtseinsbildung
✴ Kulturelle und wissenschaftliche Tätigkeit: Erarbeitung und Pflege des Deutschen Chorals
Übersetzung liturgischer und geistiger Quellentexte, hauptsächlich aus dem Griechischen
Deutsche Sprachkultur, Geschichtswissen, musische Schulung
Sakrale Kunst
✴ Dokumentation der inhaltlichen Arbeit (Bücher, Tonträger, Lehrtätigkeit)
✴ Biologischer Gartenbau, Selbstversorgung angestrebt
Das Heiligtum wird von einer jungen und hervorragend eingespielten Mönchsgemeinschaft getragen. Wer hier den Gottesdienst besucht, erfährt die geistige
Kraft und Schönheit eines Christentums, das Zeit und Ewigkeit verbindet – Gegenwart des Heiligen. Durch die Orientierung an den ältesten Quellen und
die Bindung an die lebendige Überlieferung ist Buchhagen ein Ort des Geistes und der Kultur im allerbesten Sinne. Von hier gehen wertvolle und Leben
spendende Impulse für die notwendige Erneuerung des Christentums in unserem Lande aus. Dabei spielt die Bewahrung und Pflege der deutschen Sprache
als heilige Sprache eine wichtige Rolle – was allein für sich schon einen förderungswürdiger Zweck ersten Ranges darstellt. Hinsichtlich der religiösen
Ausrichtung wird die Trennung in „Ost“ und „West“ exemplarisch überwunden und die ursprüngliche geistige Einheit des alten, ganzen Europas zurück
gewonnen. Was im Kloster gelebt und gelehrt wird, strahlt nach außen und wirkt als geistiger Impuls in die Gesamtgesellschaft.
Möglichkeiten der Förderung
Die vielfältigen und langfristig angelegten Aufgaben der gemeinnützigen Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« sind in hohem Maße auf
Spenden und Zuwendungen angewiesen. Das Heiligtum erhält weder staatliche noch kirchliche Subventionen, genießt auch keinerlei finanzielle Absicherung
durch andere Institutionen, sondern lebt, wie in Zeiten der Urkirche, ausschließlich von der Arbeit der Väter und freiwilligen Spenden. Auch die Väter
bekommen kein Gehalt, sondern arbeiten rein ehrenamtlich auf der Grundlage mönchischer Ganzhingabe und Gottesweihe.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Stiftung – und mit ihr das Heiligtum, die Gottgeweihten, und die von dort ausgehende Erneuerung von Geist und
Kultur unseres Volkes – zu unterstützen. Dabei kommt Ihnen das Stiftungsrecht entgegen durch die Minderung Ihrer Steuerlast.
A) Spende
Überweisungen oder Daueraufträge bitte direkt auf unser Spendenkonto:
IBAN: DE50 2545 0110 0026 002428
BIC: NOLADE 21 SWB
Ggf. Anschrift und Verwendungszweck angeben.
Nach Spendeneingang wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt ausgestellt.
1. Freie Spende. Spenden an die Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« kommen einmalig und in voller Höhe der Stiftung zugute und
werden entsprechend des Stiftungszweckes dort verwendet, wo es gerade am notwendigsten ist.
2. Zweckgebundene Spende. Durch eine Zweckbestimmung können Sie gezielt einzelne Projekte fördern, die Ihnen besonders am Herzen liegen, sei es
eine anstehende Buchausgabe, eine Säule für den Tempel, eine Klangdokumentation zum Deutschen Choral oder ein liturgisches Gewand . . .
Wir stellen Ihnen gern aktuelle Projekte vor und informieren Sie über den von Ihnen geförderten Bereich.
3. Leistungsentschädigungsverzicht. Wenn eine Firma für die Stiftung Arbeiten ausführt oder Material liefert (z. B. Baustoffe) und auf die Bezahlung bzw.
Entlohnung der erbrachten Leistungen verzichtet, kann die Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« eine entsprechende Bestätigung
ausstellen, die vom Finanzamt zur Minderung der Steuerlast der Firma anerkannt wird.
B) Zustiftung
Mit Ihrer Zustiftung stocken Sie das Grundstockvermögen der Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« auf. Das Grundstockvermögen ist
grundsätzlich unveräußerlich und bleibt auf Dauer erhalten. Die Erträge des Grundstockvermögens werden vollständig und unmittelbar für die
satzungsgemäße Tätigkeit der Stiftung verwendet.
Anders als eine Spende legt eine Zustiftung den Grund für eine langfristige und sichere Finanzierung der Aufgaben und des segensreichen Wirkens des
Heiligtums.
C) Testamentarische Verfügung
Ihr letzter Wille kann der Anfang einer immerwährenden Hilfe sein, mit der Sie über Generationen hinweg Leben und Wirken des deutschen orthodoxen
Heiligtums fördern. Indem Sie die Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« als Erben oder Teilerben einsetzen, stärken Sie – wie bei einer
Zustiftung – das unveräußerliche Grundstockvermögen der Stiftung und sichern dadurch die langfristige und dauerhafte Erfüllung des Stiftungszweckes.
Sie legen selber fest, was aus Ihrem Nachlaß – Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien, Wald oder landwirtschaftliche Flächen – Sie der Stiftung »Deutsches
Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« vererben und in welcher Form dies geschehen soll. Ihr Vermächtnis bleibt ungeschmälert erhalten und entfaltet seine
volle Wirkung, da die Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« gemeinnützig und von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit ist.
D) Dem Förderkreis beitreten
➥ Fördererklärung zum Ausdruck bitte anklicken
Gedenken der Stifter und Wohltäter
Im Kloster wird ein Buch der Stifter und Wohltäter geführt, in welchem die Namen derer verzeichnet werden, die zum Aufbau und zum Leben des
Heiligtums durch Stiftungen, Zustiftungen oder außergewöhnlichen unentgeltlichen Arbeitseinsatz beigetragen haben. An den entsprechenden Stellen des
Gottesdienstes sowie in besonderen Gedenkgottesdiensten für die Verstorbenen (Seelensamstag, Pfingsten) werden die Namen der verstorbenen Stifter und
Wohltäter genannt. Auch unabhängig davon beten die Mönche regelmäßig für die Gründer, Stifter und Wohltäter des Heiligtums.
Steuervorteile durch Zuwendungen an die Stiftung
A ) Spenden
Der Staat fördert einmalige sowie regelmäßige Spenden an gemeinnützige Stiftungen durch den sogenannten „allgemeinen Spendenabzug“. Sie erhalten von
uns eine Spendenbescheinigung über die Höhe des von Ihnen gegebenen Betrages, die Sie dem Finanzamt zur Minderung Ihrer Steuerlast vorlegen.
Spenden in Höhe von bis zu 20 % der Gesamtsumme Ihrer Einkünfte können Sie als „allgemeinen Spendenabzug“ im Jahr der Zuwendung steuermindernd
geltend machen. Das Finanzamt zieht bei Vorlage der Spendenbescheinigung den gespendeten Betrag von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen ab.
Eine Firma kann bis zu 0,4 % der gesamten Umsätze sowie der aufgewendeten Löhne und Gehälter als „allgemeinen Spendenabzug“ steuermindernd
geltend machen.
B ) Zustiftungen
Finanzrechtlich werden Zustiftungen in besonderer Weise honoriert. Nach dem aktuellen Stiftungsrecht können Zuwendungen zum Stiftungskapital der
Stiftung »Deutsches Orthodoxes Dreifaltigkeitskloster« in Höhe von bis zu einer Million Euro als „Sonderausgabe“ steuerlich abgesetzt werden, und zwar
zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug. Um größtmögliche Steuereinsparung zu erreichen, ist es möglich, den Steuerabzug auf mehrere Jahre (höchstens
10 Jahre) zu verteilen.
C ) Testament
Auch bei einer testamentarischen Verfügung zugunsten des hl. Dreifaltigkeitsklosters honoriert der Staat Ihre Gabe. Auf ein Erbe, welches der Stiftung
vermacht wird, entfällt weder Erbschafts- noch Schenkungsteuer. Die von Ihnen als letzter Wille festgelegte Zustiftung geht ungeschmälert in das
Grundstockvermögen der Stiftung ein.
Wenn Sie selber geerbt haben, und von Ihnen geerbte Vermögenswerte innerhalb von 2 Jahren nach Erbantritt ganz oder teilweise der Stiftung
überschreiben, können Sie sich die darauf angefallene Erbschaftssteuer zurück erstatten lassen.